Voraussetzungen
Was vorliegen muss
Drei Dinge entscheiden über die Deckung: der Mieter, der Mietvertrag und das Zustandsprotokoll.
Der Mieter
- Ein monatliches Nettoeinkommen von mindestens zwei garantierten Mieten.
- Eine stabile Lage: Einkommen über drei garantierten Mieten, unbefristeter Vertrag seit über einem Jahr, unbefristeter Vertrag unter einem Jahr außerhalb der Probezeit, oder Rente.
- Andernfalls eine selbstschuldnerische Bürgschaft: Steuerwohnsitz in Luxemburg, Nettoeinkommen von mindestens vier garantierten Mieten.
- Bereits eingezogener Mieter: keine Rückstände und in den letzten drei Monaten kein Zahlungsvorfall.
Der Mietvertrag
- Ein Mietvertrag nach geltendem luxemburgischem Recht.
- Eine Immobilie im Großherzogtum Luxemburg.
- Wohnnutzung. Gewerberäume sind ausgeschlossen, ausgenommen Büro- und freiberufliche Nutzung.
- Keine rechtliche oder familiäre Verbindung zwischen Ihnen und dem Mieter.
Das Zustandsprotokoll
- Ein Protokoll beim Einzug und beim Auszug jedes Mieters.
- Im Beisein beider Seiten erstellt oder durch einen Gerichtsvollzieher.
- Liegt bei Antragstellung keines vor, beauftragt die Gesellschaft einen Sachverständigen damit.
Was nicht versicherbar ist
Untervermietung, Saisonvermietung, Vermietung auf Widerruf, Vermietung an Angehörige, Immobilien außerhalb des Großherzogtums und Mietverträge, die nicht dem Gesetz entsprechen.
Diese Unterlagen sollten Sie bereitlegen
- Eine Kopie Ihres Personalausweises.
- Den unterzeichneten Mietvertrag.
- Das Einzugsprotokoll, gemeinsam erstellt oder durch einen Gerichtsvollzieher.
- Die Einkommensnachweise des Mieters: Gehaltsabrechnungen, Arbeitgeberbescheinigung, Steuerbescheid oder Rentennachweis.
- Gegebenenfalls die Bürgschaftsurkunde.
- Bei bereits eingezogenem Mieter: den Auszug seines Mietkontos der letzten Monate.