Ihre Miete kommt. Jeden Monat.
Auch dann, wenn der Mieter nicht mehr zahlt.
Sie vermieten eine Wohnung oder ein Haus in Luxemburg. Zahlt Ihr Mieter nicht mehr, überweist die Versicherung die Miete an seiner Stelle, trägt das Verfahren und ersetzt die Schäden, die beim Auszug festgestellt werden. Sie bleiben Vermieter und werden nicht zum Inkassobüro.
Geht Ihr Dossier durch?
Über die Aufnahme eines Mieters entscheiden zwei Bedingungen. Prüfen Sie sie in zehn Sekunden, bevor Sie irgendetwas ausfüllen.
- Garantierte Miete
- —
- Erforderliches Mindesteinkommen
- —
Der Check gibt die Regeln der Vertragsbedingungen wieder. Bestätigen kann die Aufnahme nur die Agentur.
Die Miete wird gezahlt
Miete und Nebenkosten wie bei Abschluss angegeben, im Rahmen der vertraglich vereinbarten Deckungsmonate.
Der Anwalt wird bezahlt
Forderungseinzug, Kündigung des Mietvertrags und Räumungsverfahren laufen über die Deckung Rechtsschutz und Regress.
Die Wohnung wird instand gesetzt
Beim Auszug festgestellte Schäden werden ersetzt, abzüglich der normalen Abnutzung.
Der Vertrag kommt mit der Baloise Assurances Luxembourg S.A. zustande, vermittelt durch die Agentur Ortis Assurances in Howald.
Was der Vertrag abdeckt
Vier Deckungen, je nach besonderen Bedingungen zusammen oder einzeln abgeschlossen.
Mietausfall
Erstattung der garantierten Mieten, die der Mieter nicht zahlt, im Rahmen der vereinbarten Deckungsmonate und abzüglich des Selbstbehalts.
Mietsachschäden
Beim Auszug des Mieters festgestellte Schäden abzüglich normaler Abnutzung, dazu der Mietausfall während der Instandsetzungsarbeiten.
Leerstand
Eine Entschädigung, solange die Wohnung zwischen zwei Mietern leer steht, nach Ablauf der Wartezeit. Zusatzdeckung, in den besonderen Bedingungen zu vermerken.
Rechtsschutz und Regress
Kosten für außergerichtlichen und gerichtlichen Einzug, Kündigung des Mietvertrags und Räumungsverfahren, sobald der Streitwert 500 € übersteigt.
Der Mieter zahlt nicht mehr. Was passiert?
Der Vertrag gibt einen genauen Fahrplan vor. Ihn einzuhalten ist Voraussetzung für die Entschädigung — der einzige Punkt, bei dem Sie streng sein müssen.
Erste Miete offen
Der Fälligkeitstag verstreicht ohne Zahlung. Notieren Sie ihn.
Zweite Miete offen
Auch der zweite Termin wird nicht beglichen.
Einschreiben
Sie mahnen den Mieter per Einschreiben mit Rückschein über beide Monate.
Schadenmeldung
Sie melden den Schaden mit Mietvertrag, Mahnungen, Nachweisen und Kontoauszug des Mieters. Danach übernimmt der Anwalt.
Erste Zahlung
Die ersten drei ausgefallenen Mieten werden ausgezahlt, abzüglich Selbstbehalt. Danach monatlich gegen Kontoauszug.
Außer bei unverschuldetem Zufall wird der Mietausfall zwischen Tag 60 und einer verspäteten Meldung nicht entschädigt.
Was vorliegen muss
Drei Dinge entscheiden über die Deckung: der Mieter, der Mietvertrag und das Zustandsprotokoll.
Der Mieter
- Ein monatliches Nettoeinkommen von mindestens zwei garantierten Mieten.
- Eine stabile Lage: Einkommen über drei garantierten Mieten, unbefristeter Vertrag seit über einem Jahr, unbefristeter Vertrag unter einem Jahr außerhalb der Probezeit, oder Rente.
- Andernfalls eine selbstschuldnerische Bürgschaft: Steuerwohnsitz in Luxemburg, Nettoeinkommen von mindestens vier garantierten Mieten.
- Bereits eingezogener Mieter: keine Rückstände und in den letzten drei Monaten kein Zahlungsvorfall.
Der Mietvertrag
- Ein Mietvertrag nach geltendem luxemburgischem Recht.
- Eine Immobilie im Großherzogtum Luxemburg.
- Wohnnutzung. Gewerberäume sind ausgeschlossen, ausgenommen Büro- und freiberufliche Nutzung.
- Keine rechtliche oder familiäre Verbindung zwischen Ihnen und dem Mieter.
Das Zustandsprotokoll
- Ein Protokoll beim Einzug und beim Auszug jedes Mieters.
- Im Beisein beider Seiten erstellt oder durch einen Gerichtsvollzieher.
- Liegt bei Antragstellung keines vor, beauftragt die Gesellschaft einen Sachverständigen damit.
Was nicht versicherbar ist
Untervermietung, Saisonvermietung, Vermietung auf Widerruf, Vermietung an Angehörige, Immobilien außerhalb des Großherzogtums und Mietverträge, die nicht dem Gesetz entsprechen.
Fragen von Vermietern
Mein Mieter wohnt schon dort. Kann ich noch versichern?
Ja, sofern er mit Miete und Nebenkosten nicht im Rückstand ist. Wohnt er seit mindestens drei Monaten dort, darf es in den letzten drei Monaten keinen Zahlungsvorfall gegeben haben. Wohnt er kürzer dort, muss er die Bedingungen für die Aufnahme eines neuen Mieters erfüllen.
Ist die garantierte Miete die Kaltmiete oder die Warmmiete?
Die bei Abschluss angegebene Miete zuzüglich der Nebenkosten. Dieser Betrag ist die Grundlage sowohl für das geforderte Mindesteinkommen des Mieters als auch für die Entschädigung.
Wann bekomme ich das erste Geld?
Ab dem vierten Monat für die ersten drei ausgefallenen Mieten, abzüglich Selbstbehalt und unter der Bedingung, dass die Schadenmeldung vollständig ist. Die weiteren Zahlungen erfolgen monatlich gegen Vorlage des Mieterkontoauszugs.
Und wenn ich kein Einzugsprotokoll habe?
Existiert eines, dient es als Grundlage der Deckung. Liegt bei Antragstellung keines vor, beauftragt die Gesellschaft einen Sachverständigen, es zu erstellen.
Unter welchen Bedingungen gilt die Leerstandsdeckung?
Die Wohnung muss bei Abschluss vermietet sein, ohne gekündigtes Mietverhältnis und ohne Zahlungsrückstand, und schon einmal länger als sechs Monate vermietet gewesen sein. Je Schadenfall gilt eine Wartezeit von drei Monaten, zwischen zwei entschädigten Fällen müssen sechs Monate liegen.
Ich vermiete an meine Tochter. Ist das gedeckt?
Nein. Vermietungen an Personen, mit denen Sie rechtlich oder familiär verbunden sind, sind ebenso wenig versicherbar wie Untervermietung und Saisonvermietung.
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