Was der Vertrag abdeckt
Vier Deckungen, je nach besonderen Bedingungen zusammen oder einzeln abgeschlossen.
Mietausfall
Erstattung der garantierten Mieten, die der Mieter nicht zahlt, im Rahmen der vereinbarten Deckungsmonate und abzüglich des Selbstbehalts.
- Erstattet werden die garantierten Mieten — angegebene Miete zuzüglich Nebenkosten —, die der Mieter nicht zahlt.
- Die Entschädigung ist auf die in Ihren besonderen Bedingungen vereinbarten Deckungsmonate begrenzt und um den Selbstbehalt vermindert.
- Die erste Zahlung erfolgt ab dem vierten Monat und umfasst die ersten drei ausgefallenen Mieten.
- Die weiteren Zahlungen erfolgen monatlich, gegen Vorlage des Mieterkontoauszugs binnen fünfzehn Tagen nach jeder Fälligkeit.
Mietsachschäden
Beim Auszug des Mieters festgestellte Schäden abzüglich normaler Abnutzung, dazu der Mietausfall während der Instandsetzungsarbeiten.
- Sachschäden, die beim Auszug des Mieters festgestellt werden und von ihm verursacht wurden, abzüglich der normalen Abnutzung.
- Die Schäden werden durch Vergleich zwischen Einzugs- und Auszugsprotokoll festgestellt, beide gemeinsam erstellt.
- Auch der Mietausfall während der Instandsetzung wird ersetzt, mit einem Dreißigstel der garantierten Miete je Tag, sofern die Schäden 1 500 € übersteigen.
- Sie müssen die Entscheidung der Gesellschaft abwarten, bevor Sie die Arbeiten beauftragen — sonst entfällt der Anspruch.
Leerstand
Eine Entschädigung, solange die Wohnung zwischen zwei Mietern leer steht, nach Ablauf der Wartezeit. Zusatzdeckung, in den besonderen Bedingungen zu vermerken.
- Eine Entschädigung gleicht den Mietausfall teilweise aus, solange die Wohnung zwischen zwei Mietern leer steht.
- Die Deckung kann nur abgeschlossen werden, wenn das Objekt bei Antragstellung vermietet ist, ohne Kündigung und ohne Zahlungsverzug, und wenn es bereits länger als sechs Monate vermietet war.
- Eine Wartezeit von drei Monaten läuft ab dem Ende der Kündigungsfrist des letzten Mieters; zwischen zwei entschädigten Fällen müssen sechs Monate liegen.
- Die Entschädigung beträgt ein Dreißigstel der garantierten Miete je Tag und ist je Schadenfall und je Versicherungsjahr begrenzt.
Rechtsschutz und Regress
Kosten für außergerichtlichen und gerichtlichen Einzug, Kündigung des Mietvertrags und Räumungsverfahren, sobald der Streitwert 500 € übersteigt.
- Die Kosten des außergerichtlichen und gerichtlichen Einzugs der Rückstände werden übernommen.
- Ebenso die Kündigung des Mietvertrags und das gesetzliche Räumungsverfahren gegen den säumigen Mieter.
- Bei Mietsachschäden sind die Verfahrenskosten gegen den Mieter gedeckt.
- Die Deckung greift, sobald der Streitwert 500 € übersteigt, im Rahmen des Höchstbetrags Ihrer besonderen Bedingungen.